
Vor wenigen Tagen besuchte die FDP mit unter anderem der stellv. Landrätin Britta Hundesrügge und dem Tutzinger Jugendbeirat Paul Friedrich die Kreiswasserwacht an ihren Standort in Tutzing. Gemeinsam mit Robert Lettenbauer und Vertretern der Wasserwacht im Landkreis Starnberg tauschten sie sich nicht nur darüber aus, wie sich Einsatzzahlen und die Aktivität der Mitglieder entwickelten, sondern insbesondere zu der baulichen Struktur der Anlage in der Nähe des Südbades.
Lettenbauer berichtete von einem nun zehnjährigen Provisorium für das Fahrzeug der Schnelleinsatzgruppe und den beengten Platzverhältnissen in der Wachhütte. Indem das Fahrzeug unzureichend gesichert werden kann, sind schon kleinere Schäden aufgetreten. Durch die beengten Platzverhältnisse ist ein Umziehen im Einsatzfall und die Patientenversorgung nur bedingt möglich. In weiteren Wachen im Landkreis ist die Unterbringung nicht besser organisiert, berichtet die Kreiswasserwacht.
Wie die stellv. Landrätin Hundesrügge berichtete, hat der Landkreis, gerade mit Unterstützung der FDP im Kreistag, Fördermittel für die Ertüchtigung und den Neubau Fahrzeughallen und Hütten vor mehreren Jahren bereitgestellt. Aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren konnten diese noch nicht abgerufen werden. Dies liegt insbesondere daran, dass die Gebäude der Wasserwacht notwendigerweise im städtebaulichen Außenbereich liegen. Um dort ein Gebäude zu errichten, bedarf es entweder eines Bebauungsplanes oder einer Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB, die der Bundesgesetzgeber jedoch bisher nicht geschaffen hat. Für Friedrich, der selbst bei der Feuerwehr in Tutzing tätig ist, ist deshalb klar: „Bauten für Sicherheitsorganisationen wie Feuerwehr und Wasserwacht müssen als privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB gelten. Nur so kann zügig und unkompliziert die Schaffung von neuen Anlagen realisiert werden.“ Hierfür möchte sich die FDP stark machen und bisweilen Bebauungspläne für Wasserwachtbauten priorisieren.