Kampagne zur Kreistagswahl am 8. März 2026
Diese Veröffentlichung umfasst die Informationen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) mit jeder politischen Anzeige bereitgestellt werden müssen.
Nach der Verordnung ist dies Aufgabe des Herausgebers der Werbung, also des Anbieters politischer Werbedienstleistungen, der die Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet.
Wir übernehmen diese Bereitstellung ersatzweise für den Herausgeber, ohne hierdurch eine entsprechende rechtliche Verpflichtung anzuerkennen.
1. Der Sponsor: FDP Kreisverband Starnberg, Unterbrunner Straße 33a, 82131 Gauting
2. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert: FDP Kreisverband Starnberg, Unterbrunner Straße 33a, 82131 Gauting
3. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll: 1. Januar 2026 bis 8. März 2026
4. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben: 30.000 €
6. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben: privat – EU
7. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben: Preise gem. Preisliste
8. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit: Kommunalwahlen im Freistaat Bayern am 8. März 2026, insbesondere der Kreistagswahl im Landkreis Starnberg am 8. März 2026
9. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden: paul.friedrich@fdp.de
